Bei einem Auszug müssen Mieter die Wohnung ordnungsgemäß an den Vermieter übergeben. Und auch beim Einzug gibt es bei der Wohnungsübergabe einiges zu beachten. Der Beitrag beantwortet die häufigsten Fragen zur Wohnungsübergabe, beleuchtet die Rechten und Pflichten von Mietern und gibt Hinweise, um welche Mängel man sich kümmern sollte.
Die richtige Vorbereitung für die Übergabe der Wohnung
Wer aus einer Mietwohnung auszieht und die Wohnungsübergabe plant, sollte diese gut organisieren. Nur wenn die Wohnung in einwandfreiem Zustand und fristgerecht zurückgegeben wird, erhält man die Kaution zurück.
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Der richtige Termin für die Wohnungsübergabe
Während man beim Einzug für die Wohnungsübergabe den im Mietvertrag vereinbarten Beginn des Mietverhältnisses wählen sollte, muss man die Wohnung beim Auszug spätestens am letzten Tag des bestehenden Mietverhältnisses übergeben. Sollte dieses Datum auf einen Samstag oder einen Sonn- und Feiertag fallen, gilt laut Deutschem Gesetz automatisch der nächste Werktag.
Ein Tipp: Bei Einzug kann eine „Vorabnahme“ vor der eigentlichen Wohnungsübergabe sinnvoll sein. Diese dient beispielsweise dazu, etwaige Mängel aufzuspüren und dringende Fragen zu klären. Der Vermieter hat die Möglichkeit, frühzeitig Handwerker oder andere Dienstleister anzufragen.
Besenreine Übergabe
Im Regelfall muss der Mieter beim Auszug keine Renovierung vornehmen. Wände, Decken, Fenster und Türen sowie Heizkörper sind in Ausnahmefällen zu streichen – allerdings nur, wenn es im Mietvertrag erwähnt wird. Andernfalls ist die Wohnung im Zustand „besenrein“ zu übergeben. Geputzt werden muss nicht, sondern es reicht aus, die Böden zu fegen.
Schönheitsreparaturen
In der Regel enthalten Mietverträge eine Klausel, die die Pflicht zur Beseitigung von während der Mietzeit entstandenen Gebrauchsspuren auf den Mieter überträgt. Als sogenannte Schönheitsreparaturen gelten Arbeiten, die mit Farbe und Tapete ausgeführt werden können. Fehlt diese Klausel im Mietvertrag, muss der Mieter vor der Wohnungsübergabe keinerlei Schönheitsreparaturen durchführen.
Schlüsselübergabe
Die wichtigste Frage bei der Schlüsselübergabe lautet: Wurden alle anfangs ausgehändigten Schlüssel zurückgegeben? Sollte ein Schlüssel fehlen, ist nach dem Grund zu fragen. Hat der Mieter einen Schlüssel verloren, hat der Vermieter das Recht, ihm die Kosten für ein neues Schließsystem in Rechnung zu stellen. Ist der Schlüssel defekt, ist der Mieter auf Wunsch des Vermieters verpflichtet, den betreffenden Schlüssel nachmachen zu lassen.
Möblierte Wohnung in den Originalzustand bringen
Eine möblierte Wohnung ist spätestens bis zum letzten Tag des Mietverhältnisses in ihren ursprünglichen Zustand zurückzubringen. Die sogenannten „Mietsachen“ sind zurückzugeben, was bedeutet, dass sie sich in der Wohnung befinden müssen. Sollte der Mieter in der Zwischenzeit Möbel entsorgt haben, sind die Kosten beim Auszug zurückzuerstatten.
Der richtige Zeitpunkt für die Planung des Auszugs
Idealerweise beginnt die Umzugsplanung drei Monate vor dem Auszug. Die Zeit reicht noch aus, alle Aspekte des Umzugs, ohne viel Stress zu organisieren. Empfehlenswert ist das Führen einer eigenen To-do-Liste für den Umzug. Wichtig ist es, Behörden und Vertragspartner rechtzeitig über den Umzug zu informieren. Es gilt, den genauen Umzugstermin festzulegen und gegebenenfalls Urlaub zu beantragen.
Pflichten des Mieters beim Auszug
Mieter sollten ihre Rechte und Pflichten bei der Wohnungsübergabe kennen. So sind Mieter, die ein Mietverhältnis beendet haben, verpflichtet, Wohnungsbesichtigungen zu ermöglichen. Während Schönheitsreparaturen in der Regel auf den Vermieter zurückfallen, kann es sein, dass der Mieter nach dem Verlust eines Schlüssels die Kosten für ein neues Schloss übernehmen muss. In jedem Fall sollte man sich als Mieter über die aktuelle Rechtslage informieren.
Hat der Mieter all seine Pflichten im Rahmen der Übergabe erfüllt, hat der Vermieter nach dem Auszug sechs Monate Zeit, um die Mietkaution zurückzuzahlen. Sollten eine Nebenkostenabrechnung, Mietschulden oder Kosten für Mängel vorliegen, hat der Vermieter die Möglichkeit, diese Kosten mit der Kaution zu verrechnen.
Was das Renovieren beim Auszug angeht, gibt es klare Regeln für Mieter und Vermieter. So sind Klauseln im Mietvertrag, die festlegen, dass der Mieter die Wohnung beim Auszug komplett renovieren muss, ungültig. Die einzigen Renovierungsarbeiten, die für den Mieter anfallen, sind Schönheitsreparaturen – beispielsweise Dübellöcher in der Wand. Wurde die Wohnung in neutralen Wandfarben übergeben und der Mieter streicht eine Wand in knalligem Rot, muss er diese vor dem Auszug in einem neutralen Ton streichen. Normale Abnutzungsspuren – zum Beispiel Gehspuren auf dem Teppich – müssen nicht beseitigt werden.
Ablauf der Wohnungsübergabe
Um den Zustand der Wohnung zu dokumentieren, sollten Mieter zum Übergabetermin einen Zettel, einen Stift und eine Kamera mitbringen. Außerdem gehören die zur Wohnung gehörenden Schlüssel und eine Liste der aktuellen Zählerstände auf die Checkliste. Idealerweise hat man ein Muster-Wohnungsübergabeprotokoll dabei.
Die Wohnungsübergabe stellt ein gemeinsames Begehen der Wohnung dar, um diese auf mögliche Schäden zu überprüfen. Werden Mängel entdeckt, besprechen Vermieter und Mieter, wie sie damit umgehen wollen. Für beide Seiten ist es sinnvoll, die entsprechenden Vereinbarungen im Übergabeprotokoll festzuhalten.
Für diejenigen, die eine neue Wohnung beziehen, gilt es, ein Übergabeprotokoll anzufertigen. In diesem hält man alle vor dem Einzug in der Wohnung befindlichen Mängel fest. So kann man sich sicher sein, dass man die vorhandenen Schäden später nicht beseitigen muss.
Was beim Einzug in die neue Wohnung zu beachten ist
Rechtzeitig vor dem Einzug in die neue Wohnung sollte man sich Gedanken machen, ob man ein Umzugsunternehmen beauftragen will oder nicht. Während die Vorteile klar auf der Hand liegen – weniger Stress und versichertes Eigentum -, stellt sich die Frage, ob man ein professionelles Unternehmen bezahlen will. Wichtig ist, die Entscheidung nicht zu lange hinauszuzögern, sondern den Umzugswagen rechtzeitig zu reservieren. Wer den Umzug in Eigenleistung vollbringt, sollte ebenfalls daran denken, den Mietwagen früh genug zu buchen.
Nach einem Wohnungswechsel sind verschiedene Behördengänge zu erledigen. Dabei handelt es sich um das Einwohnermeldeamt sowie (im Falle eines Ortswechsels) das Finanzamt und die Kfz-Zulassungsstelle. Nicht vergessen sollte man außerdem das Ummelden der Adresse bei der Bank, der Krankenkasse, dem Telefon- und Mobilfunkbetreiber sowie der GEZ und dem Kabelanbieter. Zu informieren sind darüber hinaus die Versicherungen und der Energieversorger.
Nicht zuletzt geht es in den ersten Tagen nach dem Einzug darum, die neue Wohnung einzurichten und es sich gemütlich zu machen. Egal, ob Loft, Studentenbude oder Einfamilienhaus – Hier gibt es Deko- und Möbelideen für jede Art von Wohnung.
Fazit
Im Rahmen eines Einzugs beziehungsweise Auszugs und der dazugehörigen Wohnungsübergabe müssen Mieter Dinge beachten, haben Pflichten zu erfüllen und können auf Rechte bestehen. Wer sich frühzeitig informiert und den Ein- oder Auszug sorgfältig plant, kann entspannt und ruhigen Gewissens die ersten Tage in den neuen vier Wänden genießen.
Quellen:
https://housinganywhere.com/de/Deutschland/wohnungsuebergabe-tipps-und-protokoll
https://www.mietrecht.org/mietvertrag/13-tipps-wohnungsuebergabe-auszug/
https://umziehen.de/suche-planung/wohnungsuebergabe-beim-einzug-worauf-sie-achten-sollten-1802
https://umziehen.de/suche-planung/wohnungsuebergabe-beim-auszug-rechte-pflichten-als-mieter-1817