Die Hinrichtung ist die vorsätzliche Tötung eines gefangenen Menschen, meist als Vollzug einer von der Justiz eines Landes ausgesprochenen Verurteilung zur Todesstrafe. Der Begriff wird im weiteren Sinne auch für die Tötung eines Menschen durch nicht hoheitlich befugte Personen, Gruppen oder Organisationen verwendet, beispielsweise im Zusammenhang mit Terrorismus oder Kriminalität. Wir haben hier die 10 brutalsten Hinrichtungsmethoden zusammengestellt.
Als Hinrichtung durch die Giftspritze oder auch letale Injektion bezeichnet man eine Form der Vollstreckung der Todesstrafe, bei der dem Verurteilten ein tödliches Gift oder Medikamente in letaler Dosis injiziert werden. Sie wird seit den 1980er Jahren in zunehmendem Maße eingesetzt und soll als humane Form der Hinrichtung an die Stelle des elektrischen Stuhls, des Galgens, der Erschießung, der Gaskammer und anderer Methoden treten. Sie wurde zuerst in den Vereinigten Staaten eingeführt und wird hauptsächlich dort angewandt. Der Hinzurichtende wird auf einer Liege fixiert und erhält in beide Arme eine Venenverweilkanüle. Von diesen wird nur eine zur Durchführung der Exekution benötigt; die andere dient als Ersatz für den Fall, dass die erste Kanüle unbrauchbar geworden sein sollte. Die verabreichten Medikamente entfalten nacheinander folgende Wirkung: Zu Beginn wird eine schnelle Bewusstlosigkeit ausgelöst und anschließend der Tod durch Lähmung der Atemmuskulatur, gefolgt von einer Depolarisation des Herzmuskels. Das Barbiturat Thiopental wird für die narkotisierende Wirkung eingesetzt, Pancuroniumbromid, Suxamethoniumchlorid oder Tubocurarinchlorid als Muskelrelaxantium und Kaliumchlorid als herzlähmendes Mittel. Der Tod tritt normalerweise innerhalb von fünf Minuten ein, doch kann die Prozedur insgesamt bis zu einer Dreiviertelstunde dauern. Die einzelnen Wirkstoffe werden dabei nicht bereits außerhalb des Körpers gemischt, da dies zum Ausfällen schwer- bzw. nicht-löslicher Substanzen führen könnte, sondern werden nacheinander injiziert.
Genickschussanlage ist der Name einer speziell in der Zeit des Nationalsozialismus verwendeten Vorrichtung zur überraschenden Hinrichtung. Das Opfer wurde dabei unter einem Vorwand so platziert, dass aus dem Nachbarraum ein Schuss in sein Genick abgegeben werden konnte. Teilweise waren Genickschussanlagen als an der Wand angebrachte Messlatten oder medizinische Instrumente getarnt. Bekannt sind derartige Anlagen vor allem aus Konzentrationslagern, wobei die Anlagen nicht zur Vollstreckung offizieller Todesurteile, sondern zur unauffälligen Ermordung großer Opfergruppen dienten. Im KZ Buchenwald wurden nach dem Überfall auf die Sowjetunion ab 1941 vor allem sowjetische Kriegsgefangene unter Nutzung der dortigen Genickschussanlage hinterrücks ermordet. Zum Zwecke der Exekution aus anderen Sammellagern überbrachte Häftlinge wurden unter dem Vorwand einer ärztlichen Untersuchung in den ehemaligen Pferdestall des Lagerkommandanten Karl Otto Koch transportiert. Nachdem sie sich entkleidet hatten, wurden sie einzeln in einen Raum geführt, der suggestiv als Untersuchungszimmer eingerichtet war. Dessen Boden war rot gestrichen, um Spuren von Blut zu kaschieren, die Argwohn beim eintretenden Häftling hätten hervorrufen können. Anschließend wurde der Delinquent zwecks „Vermessung“ vor einer Wand mit Messlatte platziert und sodann durch den Schlitz in der Messlatte von seinem Mörder, der in einem Nebengelass hinter der Wand wartete, erschossen.
Ein Galgen ist eine Aufhängevorrichtung zur Tötung eines oder mehrerer Menschen. Meist wurde der zu Tötende mittels eines um den Hals geschlungenen Seils aufgehängt. In der Regel war das die Aufgabe eines Henkers. Neben dieser Funktion als Strafvollstreckungswerkzeug steht die Bedeutung des Galgens als Rechtssymbol, das seit dem Spätmittelalter das Recht eines Herrschaftsträgers versinnbildlicht, die Hochgerichtsbarkeit auszuüben. Der Galgen bestand meist aus zwei aufrecht stehenden Pfosten und einem Querholz darüber, bisweilen auch aus drei Pfosten mit Querhölzern oder aus einem Pfosten, in den ein Querholz rechtwinkelig eingelassen ist. Die Galgen befanden sich früher meist außerhalb der bewohnten Orte auf hohen Punkten (Galgenberg). Personen, die mit der Errichtung oder Ausbesserung eines Galgens beauftragt waren, galten ob dieser Tätigkeit als anrüchig. Deshalb versammelten sich vielerorts alle beteiligten Zünfte jenes Distrikts, für den der Galgen errichtet werden sollte. Der Richter reichte dann den ersten Stein für den Unterbau und behaute das zum Galgen bestimmte Holz, worauf alle Gewerke zusammen die Arbeit vollendeten. Manchmal wurden auch einzelne Personen durch das Los bestimmt.
Der elektrische Stuhl ist eine Vorrichtung zur Hinrichtung eines Menschen durch elektrischen Strom. Zufällig wurde der Zahnarzt Albert Southwick 1881 Zeuge eines Unfalls, bei dem ein betrunkener alter Mann einen Stromgenerator berührte und sofort starb. Er erzählte dieses Ereignis seinem Freund, Senator David McMillan, der es wiederum Gouverneur David B. Hill mit dem Gedanken weitererzählte, das Erhängen als grausame Hinrichtungsmethode zu ersetzen. 1886 rief das Parlament des Staates New York eine Kommission ins Leben, die eine „menschliche und bequeme“ Art der Hinrichtung finden sollte. Man beauftragte Thomas Edison mit der Untersuchung einer Hinrichtungsmethode per Elektrizität. Der elektrische Stuhl wurde von Edisons Mitarbeiter Harold P. Brown entwickelt. Da Edison sich stark für Browns Arbeit einsetzte, gilt er als Erfinder des elektrischen Stuhls. Edison und George Westinghouse, der den Wechselstrom propagierte, lieferten sich damals einen erbitterten Streit darüber, welche Stromart sicherer in der Anwendung sei. Edison versuchte, durch mehrere Tests mit Katzen und Pferden die Gefährlichkeit des Wechselstroms seines Widersachers zu belegen. Die elektrische Hinrichtung wurde am 1. Januar 1889 eingeführt. Im Staat New York trat ein Gesetz in Kraft, das die Hinrichtung von zum Tode verurteilten Verbrechern durch Benutzung des elektrischen Stuhls vorsah. Diese zuvor an Tieren erprobte, gegenüber dem Erhängen als „menschlicher“ empfundene Todesart kam am 6. August 1890 im Auburn-Staatsgefängnis im Bundesstaat New York erstmals zum Einsatz.
Die Mazzolata, auch Mazzolatura oder Mazzatello, ist eine Art der Hinrichtung, die in Italien bis ins 19. Jahrhundert praktiziert wurde. Frühe Belege finden sich etwa bei Stendhals Beschreibung der Hinrichtung Giaccomo Cencis im Jahr 1599, der zuerst mit glühenden Zangen gefoltert, dann mit einem Hammer erschlagen und schließlich gevierteilt wurde, oder beim Bericht des zeitgenössischen Juristen Stefano Infessura über die Hinrichtung von Cristoforo Castanea, Baron von Castel Leone, im Mai 1490 in Rom wegen Hochverrats und versuchten Mordes, nachdem ihn Papst Innozenz VIII. gebannt hatte. Eine detaillierte Beschreibung findet sich in der ursprünglichen Fassung des Romans Der Graf von Monte Christo von Alexandre Dumas: Demnach wurde dem Delinquenten mit einer schweren Keule auf den Kopf geschlagen, sodass er zu Boden stürzte. Durch einen Gegenschlag kam er auf dem Rücken zu liegen. Sodann zog der Henker sein Messer, schnitt ihm die Kehle durch, stieg auf seinen Brustkorb und trat darauf mit den Füßen umher, sodass das Blut bei jedem Tritt aus dem Hals schoss. Am längsten wurde die Mazzolata im Kirchenstaat praktiziert. Mastro Titta, der bekannte Scharfrichter des Kirchenstaates von 1796 bis 1864, gab in seinen Memoiren an, zahlreiche Verurteilte durch die Mazzolata hingerichtet zu haben.
Die Kreuzigung war eine im Alten Orient und in der Antike verbreitete Hinrichtungsart. Sie entwickelte sich aus dem Erhängen, sollte aber anders als dieses die Todesqual möglichst verlängern. Dazu wurde eine Person an einen aufrechten Pfahl, mit oder ohne Querbalken, gefesselt oder genagelt. Im Römischen Reich wurden vor allem Nichtrömer und entlaufene oder aufständische Sklaven gekreuzigt. Nach der Konstantinischen Wende (313) wurde die Kreuzigung in Europa durch andere Hinrichtungsmethoden ersetzt. In einigen vom Islam geprägten Staaten ist sie bis heute als Strafe im Gesetz verankert. Die römische Hinrichtungsmethode des Kreuzigens sollte einen dazu Verurteilten absichtlich besonders langsam und grausam töten. Es konnte Tage dauern, bis sein Tod eintrat. Das möglichst lange qualvolle Sterben der Gekreuzigten sollte den Verurteilten demütigen, und den Betrachter einschüchtern und abschrecken. Es gab aber keine römische Vorschrift, wie eine Kreuzigung genau durchzuführen war. Den oft aus abgeordneten Soldaten bestehenden Henkerkommandos wurde dabei ein hohes Maß an Freiheit zugestanden. Sie mussten die Verurteilten allerdings streng bewachen, bis die Strafe vollzogen und der Tod eingetreten war. Römische Wachmänner mussten selbst mit der Todesstrafe rechnen, wenn sie ihren Auftrag nicht erfüllten und die Flucht eines zum Tode Verurteilten ermöglichten.
Die Guillotine ist ein nach dem französischen Arzt Joseph-Ignace Guillotin benanntes Gerät zur Vollstreckung der Todesstrafe durch Enthauptung, das in der Französischen Revolution das Köpfen erleichtern und beschleunigen sollte. Guillotin beantragte am 10. Oktober 1789 die Einführung eines mechanischen Enthauptungsgeräts, um grausame und entehrende Hinrichtungsarten abzuschaffen. Unterstützt wurde er dabei durch den Henker von Paris, Charles Henri Sanson, der die Nachteile der Enthauptung mit dem Schwert plastisch beschrieb. Die Nationalversammlung beauftragte den königlichen Leibarzt Antoine Louis, ein Gutachten darüber zu erstellen. Am 17. März 1792 legte Louis einen Entwurf vor, der das Fallbeil von Halifax zum Vorbild hatte. Im Gutachten hieß es: „Eine solche, niemals versagende Maschine wird sich leicht herstellen lassen.“ Am 20. März 1792 wurde dem Antrag stattgegeben. Die Debatte um die später so genannte Guillotine war von einem leidenschaftlichen Streit um die Todesstrafe begleitet. Guillotin litt unter der Verwendung seines Namens für dieses Instrument. Er hatte weder dieses erfunden noch dessen Anwendung bei Kapitalverbrechen beigewohnt, sondern dessen Einführung und Gebrauch aus humanitären Gründen lediglich empfohlen. Seine Nachfahren nahmen einen anderen Namen an. Die erste „Guillotine“ wurde im Auftrag von Sanson von dem deutschen Klavierbauer Tobias Schmidt aus der Rue Saint-André-des-Arts konstruiert. Schmidt hatte zunächst die halbmondförmige Schneide aus Louis’ Entwurf an Schafen ausprobiert, was einwandfrei funktionierte. Als er dann jedoch die Versuche mit Leichen fortsetzte, wurde der Hals nicht immer vollständig durchtrennt. Erst durch Erhöhung des Gewichts und die Einführung der abgeschrägten Schneide, die der Guillotine ihre charakteristische Form gibt und den Trennvorgang zum Schneidevorgang macht, arbeitete das Gerät einwandfrei.
Die Steinigung ist eine jahrtausendealte Art der Hinrichtung. Sie wird von Menschengruppen ausgeführt, die die oft bis zur Hüfte oder unter die Brust eingegrabene Person durch Steinwürfe auf ihren Kopf und Oberkörper töten. Diese Praxis war im Altertum als gesellschaftliche Form der Rache verbreitet, die einer Gruppe die sofortige Tötung eines Opfers ermöglichte.Sie wird heute noch in einigen vom Islam geprägten Staaten und Regionen ausgeübt, sei es nach Urteilen eines Rechtsorgans (Monarch oder Gericht) oder als Mittel der Lynchjustiz. Darunter sind Afghanistan, die indonesische Provinz Aceh, der Iran, der Irak, Jemen, Nigeria, Pakistan, Somalia, Sudan, Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate. In Brunei wurde sie im Jahre 2014 wieder eingeführt. Diese als besonders grausam geltende und relativ langsame Hinrichtungsart verstößt gegen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, deren Verbot der Folter und grausamer erniedrigender Strafen (Art. 5) in den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (Art. 7) aufgenommen und durch die Anti-Folter-Konvention der UNO konkretisiert wurde. Steinigung für Tatbestände wie Ehebruch bricht zudem das Verhältnismäßigkeitsprinzip.
Lebendig begraben ist als Opferungsart oder Hinrichtungsart seit dem Altertum bekannt. Aufgrund von unzureichenden medizinischen Kenntnissen kam es in der Neuzeit auch zu versehentlichen Bestattungen von Scheintoten. Die Angst davor wird als Taphephobie bezeichnet. Im Römischen Reich wurden vestalische Jungfrauen in Fällen von Unkeuschheit lebendig begraben. Während ihrer Amtszeit als Priesterinnen hüteten die Vestalinnen das Feuer der Stadt Rom. Ihre Keuschheit war religiöse Pflicht und versinnbildlichte die Reinheit der Stadt von göttlichem Unheil. Bei erfolgter Verurteilung wurde zunächst der Liebhaber auf dem Forum Romanum öffentlich zu Tode gegeißelt. Ein inszenierter Leichenzug begleitete dann die Vestalin zur Porta Collina, wo die Hinrichtung vollstreckt wurde. Der Vestalin wurden in ihrem Grab Nahrungsmittel beigegeben, vermutlich um die Gemeinschaft von dem Vorwurf der direkten Tötung freizusprechen. Plinius der Jüngere beschreibt detailliert die Hinrichtung der Vestalin Cornelia als „Sühneopfer“ des mit politischen Schwierigkeiten kämpfenden Kaisers Domitian.
Die Estrapade war ein Hinrichtungsmethode. Dem Opfer wurden die Arme hinter dem Rücken an den Handgelenken zusammengebunden. An den Handgelenken wurde dann das Opfer nach oben gezogen und aus steigender Höhe fallengelassen. Die Länge des Seils war so gewählt, dass der Sturz noch vor dem Boden abrupt beendet wurde, was dem Opfer bei steigender Fallhöhe den Schulterbereich zerriss. Dafür errichtete, einem Galgen ähnliche Geräte wurden auch Schnellgalgen oder Wippgalgen genannt. Auch eine Rolle konnte zur Estrapade dienen wie in der Abbildung zu Florenz gezeigt. In Paris, Loudun und Toulouse sind noch heute Plätze und Straßen „Place/Rue de l’Estrapade“ genannt, da jeweils dort die Hinrichtungsinstrumente standen. Die Hinrichtungsmethode mittels der Estrapade ist mit den Foltermethoden Strappado und Pfahlhängen verwandt.