Steuern erschweren die Arbeit viel Selbstständiger. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, den Gewinn zu mindern und die Steuerlast effektiv zu senken.
1. Eine Steuererklärungssoftware nutzen
Mit der Software WISO steuer:Sparbuch sparen sich sowohl Privatpersonen als auch Selbstständige die Kosten für Steuerberater, Lohnsteuerhilfe und Co. Das Programm leitet sie Schritt für Schritt durch die Steuererklärung und gibt dabei nützliche Einsparungstipps. Erwerben lässt sich das WISO steuer:Sparbuch unkompliziert über den Onlineshop lizengo, wo sich die Software nach dem Kauf einfach downloaden lässt. Hier erhalten Sie ausschließlich neue Lizenzen, weshalb ein Kauf hier unbedenklich ist. Bewiesen wird dies auch durch das CHIP Siegel und den Trusted Shop Badge. Bei Fragen und Problemen stellt der Anbieter seinen Kunden einen professionellen Support über Telefon, Chat und Fernwartung zur Verfügung.
2. Mieten statt kaufen
Mieten lassen sich in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzen. Wer Geräte wie Drucker und Notebook leiht, anstatt sie zu kaufen, kann deutlich Steuern sparen.
3. Geschäftswagen nutzen
Das eigene Fahrzeug lässt sich als Geschäftswagen absetzen, wenn es für dienstliche Fahrten genutzt wird. Dazu gehören Fahrten zu den Kunden, wie auch zum Steuerberater oder zu Lieferanten. Mit einem Fahrtenbuch lassen sich die Kosten pauschal mit 30 Cent pro Kilometer absetzen.
4. Firmenfeiern veranstalten
Unternehmer dürfen zwei Firmenfeiern im Jahr veranstalten und dabei je 110 Euro pro Teilnehmer für Dinge veranschlagen, welche die Gäste konsumieren können. Als Teilnehmer gelten nicht nur Mitarbeiter, sondern auch ihre Angehörige.
5. Altersvorsorge abschließen
Der Abschluss einer Altersvorsorge bringt viele Vorteile mit sich. Beispielsweise sind 20.000 Euro im Jahr für die Basisrente steuerlich begünstigt. Für Verheiratete gilt ein Betrag von 40.000 Euro.
6. Spenden erbringen
Spenden fördern nicht nur das Image des Unternehmens, sie lassen sich zusätzlich von der Steuer absetzen. Begünstigt sind finanzielle Aufwendungen für kirchliche, mildtätige und gemeinnützige Organisationen. Wichtig ist, dass ab einer Spende von 200 Euro dem Finanzamt ein Spendenbescheid vorgelegt werden muss.
7. Investitionsabzugsbetrag
Selbstständige können für Wirtschaftsgüter, die erst in den kommenden Jahren angeschafft werden, Rücklagen bilden. Diese werden als Investitionsabzugsbetrag steuerlich berücksichtigt und mindern den Gewinn des Unternehmens. Dies können beispielsweise Rücklagen für Fahrzeugkäufe oder neue Maschinen sein.
8. Häusliches Arbeitszimmer nutzen
Ein häusliches Arbeitszimmer lässt sich mit bis zu 1.250 Euro im Jahr als Werbungskosten absetzen. Voraussetzung hierfür: Mehr als 50 Prozent der betrieblichen Tätigkeit muss in dem Raum erfolgen. Für Selbstständige, die nur von zu Hause aus arbeiten, ist das Arbeitszimmer sogar uneingeschränkt abzugsfähig.
9. Eigenbelege erstellen
Ist ein Beleg nicht mehr auffindbar, können Unternehmer einen Eigenbeleg erstellen. Dieser beinhaltet Fotos von dem erworbenen Gegenstand sowie die entsprechenden Kreditkartenabrechnungen und Kontoauszüge, welche den Kauf nachweisen.
10. Reisekosten absetzen
Jeder Selbstständige, der für mindestens acht Stunden unterwegs ist, kann einen Verpflegungsmehraufwand geltend machen. Dieser beginnt bei sechs Euro und erhöht sich, abhängig von der Reisedauer.