Ambulante Pflegedienste ermöglichen durch ihre Arbeit den pflegebedürftigen Menschen in ihren eigenen vier Wänden zu bleiben. Vor allem älteren Menschen ist die gewohnte Umgebung, das eigene zu Hause, eine Stütze. Ein Wunsch, den viele Personen äußern, ist auch im hohen und im pflegebedürftigen Alter in der vertrauten Umgebung zu bleiben. Eine Unterbringung in einem Pflegeheim ist außerdem auf Grund von Platzmangel und sehr hohen Kosten oft nicht möglich. Mit Hilfe von Zuschüssen der Pflegekasse ist es möglich die Wohnung altengerecht umzubauen, sodass die Pflege erleichtert wird und die pflegebedürftige Person möglichst selbstständig den Alltag führen kann.
1.Behandlungspflege, Grundpflege und Hauswirtschaft
Die Unterstützung bei der grundlegenden Pflege reicht häufig nicht aus. Neben der Körperpflege bleiben auch die medizinische Versorgung und der Haushalt auf der Strecke. Unter die Behandlungspflege Versorgung fallen alle medizinischen Tätigkeiten. Diese werden durch den Haus- oder Facharzt verordnet. Die verordneten Leistungen werden durch eine examinierte Pflegekraft erbracht. Tätigkeiten der Haushaltsführung, wie Bettwäsche wechseln, Geschirrspülen und Müllentsorgen werden bei der hauswirtschaftlichen Versorgung erledigt.
2. Erstgespräch
Vor der Aufnahme der Pflege findet ein Erstgespräch durch eine examinierte Pflegekraft oder eine Pflegedienstleitung statt. In diesem Gespräch werden das Pflegeumfeld und die Pflegeprobleme festgehalten. Anhand dessen werden die Angehörigen und die Pflegebedürftigen über die notwendigen Leistungen und die entstehenden Kosten aufgeklärt. Es wird außerdem über mögliche weitere Hilfen gesprochen. Die besprochenen Leistungen werden vertraglich festgestellt und von der pflegebedürftigen Person und dem Pflegedienst unterschrieben.
3. Folgebesuch
Im Laufe der Pflege findet der sogenannte Folgebesuch statt. Bei diesem Besuch werden jegliche Wohn- oder Pflegeveränderungen festgehalten und eine mögliche Erweiterung oder Änderung der Pflege abgesprochen. Wird während diesem Besuch festgestellt, dass ein Umbau der Wohnung notwendig ist, so kann dafür der entsprechende Antrag an die Pflegekasse geschickt werden.
4. Ganzwaschung
Zu einer Ganzwaschung gehören Leistungsinhalte, welche durch die Pflegekräfte erbracht werden, wie das Duschen oder das Baden, die Zahnpflege, die Hautpflege und die Rasur. Außerdem werden die pflegebedürftigen bei dieser Leistung an- und ausgekleidet. Die Pflegekräfte bereiten den Pflegebereich vor und räumen diesen nach der Durchführung diesen Bereich auf. Die Leistungskomplexe, die unter SGBXI fallen sind sehr vielfältig und werden individuell erbracht.
5. Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben
Ein ambulanter Pflegedienst kann ebenfalls für organisatorische Unterstützung zuständig sein. Bei anfallenden Anträgen, Behördengängen oder Bankterminen können Pflegekräfte die pflegebedürftigen begleiten und unterstützen. Auch kann ein Pflegedienst Hilfsdienste, wie Essen auf Rädern vermitteln. Die Organisation von Krankentransporten und Fahrdiensten kann ebenfalls übernommen werden.
6. Unterstützung im Haushalt
Durch eine Haushaltshilfe werden den pflegebedürftigen Personen Aufgaben im Haushalt abgenommen. Viele Pflegebedürftige können ihren Haushalt nicht mehr eigenständig führen und sind darauf angewiesen, dass sie bei diesen Tätigkeiten unterstützt werden oder ihnen diese gänzlich abgenommen werden.
7. Entlastung bei dem Pflegen von Angehörigen
Angehörige, die die Pflege übernehmen, haben die Möglichkeit Unterstützung durch eine Haushaltshilfe in Anspruch zu nehmen und können sich dadurch ausschließlich auf die Pflege konzentrieren. Haushaltshilfen übernehmen beispielsweise die Besorgungen von Arzneimitteln, entsorgen den Müll und bereiten Mahlzeiten zu.
8. Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
Die Aufgabe der Kompressionsstrümpfe ist das Erzeugen von Druck auf die Venen in den Beinen. Durch diesen Druck wird die Venenklappenfunktion unterstützt und die Durchblutung in den Beinen regelmäßig stattfindet. Mit Hilfe der Kompressionstrümpfe kann eine Thrombose verhindert werden. Das wichtigste bei diesen Stümpfen ist der exakte Sitz. Ein Sanitätshaus passt diese bei jeder Person individuell an. Um den gewünschten Druck zu erzielen, müssen die Kompressionsstrümpfe sehr eng sitzen und erschweren dadurch vor allem das Anziehen. Stützstrümpfe können für den den alltäglichen Gebrauch verwendet werden.
9. Vorbereitung und Verabreichung von den Medikamenten
Ist eine regelmäßige Einnahme der Medikamente durch die pflegebedürftige Person nicht gewährleistet, so kann der behandelnde Arzt eine Verordnung über das Verabreichen und Stellen der Medikamente ausstellen. Zusätzlich zu der Verordnung wird dem Pflegedienst die genaue Indikation der Medikamente gestellt. Diese wird bei jeglicher Veränderung aktualisiert und als aktueller Medikamentenplan an den Pflegedienst weitergegeben. Für gewöhnlich wird einmal in der Woche durch eine der Pflegekräfte die Medikamentenbox für eine Woche gestellt.
10. Behandlung von Dekubitus
Die Hauptaufgabe bei dieser Behandlung ist das regelmäßige Umlagern, um eine wechselnde Lagerung zu herzustellen. Dadurch werden chronische Wunden verhindert. Bereits bestehende Hautdefekte können auf Grund der Umlagerung entlastet werden und abheilen. Für Patienten die Bettlägerig sind, sind spezielle Spezialbetten oder eine Dekubitus-Matratze empfohlen.